Steuerbefreiung

Unter dem Namen StrayCoCo Foundation besteht eine Stiftung im Sinne von Art. 80ff ZKB, welche der zivilrechtlichen Aufsicht des Eidgenössischen Departements des Innern untersteht. Die Stiftung widmet sich in uneigennütziger Weise der finanziellen Unterstützung der Ursachenforschung, Dokumentation und Evaluation sowie Aufklärung und Bildung hinsichtlich streunender Hunde und unterstützt Projekte zugunsten nachhaltiger Intervention im Zusammenhang mit Strassenhunden.  Als juristische Person, welche einen gemeinnützigen Zweck verfolgt, ist die Stiftung im Kanton Zürich von der Steuerpflicht befreit. Je nach kantonalem Steuergesetz können Sie Ihre Spende an uns ganz oder teilweise von Ihrem Einkommen abziehen.

 

Für Ihre Steuererklärung erhalten Sie jeweils anfangs eines Jahres eine Spendenbestätigung über all Ihre Zuwendungen im Laufe des Vorjahres.